Ewiges Widerrufsrecht für Millionen Policen
Schätzungen nach sind etwa 60 Prozent aller Lebensversicherungen die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden mit fehlerhaften „Belehrungen der Versicherer“ versehen.
Bei Versicherungen mit fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbedingungen können Sie nach einem Grundsatzurteil des Europäischer Gerichtshof (EuGH) unbefristet von dem Vertrag zurücktreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich noch verbraucherfreundlicher gezeigt und erlaubt es Kunden von Lebensversicherungen diese gar rückabzuwickeln.
Welche Vorteile ergeben sich für mich bei einem Widerspruch statt einer Kündigung?
Sie haben die Chance auf mehr Geld. Je nach dem was sie eingezahlt haben erhalten Sie bei einer Rückabwicklung deutlich mehr als bei einer Kündigung. Bei einem Widerspruch muss ihnen der Versicherer die eingezahlten Beiträge plus Zinsen erstatten. Ebenso sind die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückzuzahlen. Nicht erstattet werden etwaige Risikobeiträge, wie zum Beispiel den Totesfallschutz.
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