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Ewiges Widerrufsrecht für Millionen Policen

Schätzungen nach sind etwa 60 Prozent aller Lebensversicherungen die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden mit fehlerhaften „Belehrungen der Versicherer“ versehen.

Bei Versicherungen mit fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbedingungen können Sie nach einem Grundsatzurteil des Europäischer Gerichtshof (EuGH) unbefristet von dem Vertrag zurücktreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich noch verbraucherfreundlicher gezeigt und erlaubt es Kunden von Lebensversicherungen diese gar rückabzuwickeln.

Auch bereits ausgelaufene, gekündigte und beitragsfrei gestellte Verträge könnten betroffen sein!

Welche Vorteile ergeben sich für mich bei einem Widerspruch statt einer Kündigung?
Sie haben die Chance auf mehr Geld. Je nach dem was sie eingezahlt haben erhalten Sie bei einer Rückabwicklung deutlich mehr als bei einer Kündigung. Bei einem Widerspruch muss ihnen der Versicherer die eingezahlten Beiträge plus Zinsen erstatten. Ebenso sind die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückzuzahlen. Nicht erstattet werden etwaige Risikobeiträge, wie zum Beispiel den Totesfallschutz.

Machen Sie noch heute einen Termin mit uns aus! Bei erfolgreichem Widerruf oder Rückabwicklung können bis zu fünfstellige Beträge auf Sie warten.


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    Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muß, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu sparen, als darauf, Geld zu verdienen.

    Hans-Karl Schneider (*1920), dt. Nationalökonom

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